Die elektronische Patientenakte (ePA)
- Ziel ist es, Medikamentenpläne, Notfalldaten, sowie wichtige Arztbriefe und den Impfpass auf Ihrer Versicherten-Karte zu speichern, damit im Akutfall schnell wichtige Daten vom behandelnden Arzt eingesehen werden können.
- Wir als Arztpraxis müssen dazu Ihre Versichertenkarte einlesen und dann im Lesegerät des Arztes die Dokumente auf die Karte laden.
Beantragung der elektronischen Patientenakte
- Als Erstes müssen Sie eine elektronische Patientenakte bei Ihrer Krankenkasse anlegen.
- Dazu benötigen Sie einen PIN-Nummer, die Sie vorher bei der Krankenkasse persönlich oder per
Telefon beantragen.
- Alternativ können Sie Ihre Identität auch mit Ihrem Personalausweis und der PIN, welche
Sie nach Erhalt des Personalausweises von der Bundesdruckerei bekommen haben, nachweisen.
- Nachdem Sie Ihre elektronische Patientenakte (ePA) erstellt haben, müssen Sie nur noch festlegen, welche Arztpraxis Ihre Daten auslesen darf.
- Jede Krankenkasse hat leider ihr eigenes Vorgehen bei der Beantragung und der Speicherung der e-Patientenakte.
• Beim Wechsel der Krankenkasse können Sie die Übertragung der e-PA Daten problemlos
veranlassen.
• Auch für Kinder ist die e-PA verfügbar. Ein Elternteil muss das Laden der Daten auf die
Karte übernehmen. Der andere Elternteil muss zuvor zustimmen.